-Plakatieren auf fremdem Eigentum
oder öffentlichen Raum
ist kein Kavaliersdelikt
aber der Veranstalter könnte Bußgeld
oder eine Strafanzeige bekommen.
-Wenn sich das Plakat
nicht ohne Kratzen entfernen lässt
z.B. von einer Glasscheibe einer Bushaltestelle
oder von einer Schaufensterscheibe
oder wenn der Eigentümer
sogar den fassadenputz angreifen muss
damit das Plakat entfernt werden kann,
dann liegt eine strafbare Beschädigung
von fremden Sachen vor.
-Doch auch wenn man beim ablösen der Plakate
nicht viel beschädigen musste
und die Zettel den Eigentümer einfach so stören,
dann kann dies für eine Strafbarkeit genügen.
-Sachbeschädigung durch Plakatieren ist strafbar!
-Also lieber fragen,
den die meisten Ladenbesitzer
haben kein problem damit
Werbung für Veranstaltungen zu machen!
-Der Eigentümer könnte die Reinigungskosten,
die beim entfernen des Plakates entstanden sind,
per Schadensersatz zurück verlangen,
dabei kann ein Unterlassungsanspruch
ihnen das zukünftige Plakatieren
komplett verbieten.
-Wenn Sie für eine gemeinnützige Veranstaltung werben,
dann können Sie eine
Sondernutzungserlaubnis beantragen,
mit der Sie dann für eine bestimmte Zeit
und an bestimmten Stellen plakatieren dürfen,
solange Sie die Plakate
innerhalb einer bestimmten zeit wieder entfernen.