Was muss ich beachten?

-Plakatieren auf fremdem Eigentum
 oder öffentlichen Raum
 ist kein Kavaliersdelikt
 aber der Veranstalter könnte Bußgeld
 oder eine Strafanzeige bekommen.

-Wenn sich das Plakat
 nicht ohne Kratzen entfernen lässt
 z.B. von einer Glasscheibe einer Bushaltestelle
 oder von einer Schaufensterscheibe
 oder wenn der Eigentümer
 sogar den fassadenputz angreifen muss
 damit das Plakat entfernt werden kann,
 dann liegt eine strafbare Beschädigung
 von fremden Sachen vor.

-Doch auch wenn man beim ablösen der Plakate
 nicht viel beschädigen musste
 und die Zettel den Eigentümer einfach so stören,
 dann kann dies für eine Strafbarkeit genügen.

-Sachbeschädigung durch Plakatieren ist strafbar!

-Also lieber fragen,
den die meisten Ladenbesitzer
haben kein problem damit
 Werbung für Veranstaltungen zu machen!

-Der Eigentümer könnte die Reinigungskosten,
 die beim entfernen des Plakates entstanden sind,
per Schadensersatz zurück verlangen,
dabei kann ein Unterlassungsanspruch
ihnen das zukünftige Plakatieren
 komplett verbieten.

-Wenn Sie für eine gemeinnützige Veranstaltung werben,
dann können Sie eine
Sondernutzungserlaubnis beantragen,
mit der Sie dann für eine bestimmte Zeit
und an bestimmten Stellen plakatieren dürfen,
 solange Sie die Plakate
 innerhalb einer bestimmten zeit wieder entfernen.